Kein Abzug ausländischer Steuer im Missbrauchsfall
BFH, Pressemitteilung vom 13. Juli 2016 Urteil vom 2.3.2016 I R 73/14 Sind dem Steuerpflichtigen Gewinnausschüttungen einer GmbH zuzurechnen, da eine zwischen ihm und der GmbH bestehende Beteiligungskonstruktion über ausländische Gesellschaften als Gestaltungsmissbrauch anzusehen