In einer aktuellen Stunde im Deutschen Bundestag hat der Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten den Vorwurf gemacht, Beratungen von Asylbewerbern, denen eine Abschiebung droht als „Geschäftsmodell“ zu betreiben. Mit deutlichen Worten haben der DAV und die BRAK sich in einem gemeinsamen Brief gegen diesen Vorwurf gewehrt. Der Anwaltschaft kann nicht der Vorwurf gemacht werden, dass sie ihrer Arbeit nachgeht. Außerdem ist es gesellschaftliche Aufgabe der Anwaltschaft, für eine faire und rechtsstaatliche Behandlung der Bürger einzutreten. Unabhängig von der Frage, wie man zu den Abschiebungen steht, ist eins klar: Nur weil Anwältinnen und Anwälte beauftragt wurden, Rechtsmittel einzulegen, hat der BGH zahlreiche Entscheidungen der Amtsgerichte in Abschiebehaftsachen, die rechtswidrig waren, korrigiert. Hierzu gab es auch eine gemeinsame Pressemitteilung. Durch die Verbreitung über die Nachrichtenagentur dpa hat diese Meldung auch Eingang in zahlreiche regionale Tageszeitungen gefunden. Die FAZ informierte ihre Leser über den Skandal auf zwei Spalten im Wirtschaftsteil.

Quelle: DAV-Depesche vom 7.7.2016, DeutscherAnwaltVerein