Bewertung einer Gesellschafterforderung für Zwecke der Erbschaftsteuer
Nachfolgend ein Beitrag vom 23.1.2017 von Loose, jurisPR-SteuerR 4/2017 Anm. 6 Leitsätze 1. Für die Bestands- und Wertermittlung des Betriebsvermögens für Zwecke der Erbschaftsteuer sind bis zum 31.12.2008 die Steuerbilanzwerte maßgebend, die unter Zugrundelegung der