Terminhinweis in Sachen 1 StR 602/14 für den 3. September 2015 (Revision gegen Urteil im Fall Schreiber)
Das Landgericht Augsburg hat den Angeklagten Karlheinz Schreiber wegen Steuerhinterziehung in sechs Fällen zu der Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt. Soweit dem Angeklagten darüber hinaus mit der Anklage Bestechung vorgeworfen wird, ist