Keine Organschaft zwischen Schwestergesellschaften
Nachfolgend ein Beitrag vom 30.1.2017 von Grube, jurisPR-SteuerR 5/2017 Anm. 5 Leitsätze 1. Zwischen Schwestergesellschaften besteht auch unter Berücksichtigung des Unionsrechts keine Organschaft nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG. 2. Die Organschaft entfällt