Wirksamkeit einer außerordentlichen fristlosen Kündigung wegen ständig unpünktlicher Mietzahlung
Nachfolgend ein Beitrag vom 6.4.2017 von Schach, jurisPR-MietR 7/2017 Anm. 2 Orientierungssätze 1. Ein Mietverhältnis wurde durch die außerordentliche fristlose Kündigung gemäß § 543 Abs. 1 BGB wirksam beendet, wenn ein wichtiger Grund in der