Füttern von wilden Tauben und Katzen als vertragswidriger Gebrauch der Mietsache
Nachfolgend ein Beitrag vom 27.7.2017 von Bieber, jurisPR-MietR 15/2017 Anm. 1 Orientierungssätze 1. Das Füttern wilder Tauben auf dem Außengelände einer Mietwohnung ist ebenso wie das Füttern von Katzen nicht vom vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache