Anforderungen an eine zulässige Nachmietergestellung in der Wohnraummiete
Nachfolgend ein Beitrag vom 11.12.2015 von Börstinghaus, jurisPR-BGHZivilR 22/2015 Anm. 2 Leitsatz Begehrt der Mieter, dem gemäß § 537 Abs. 1 BGB das Verwendungsrisiko der Mietsache zugewiesen ist, wegen besonderer Umstände des Einzelfalls mit Rücksicht auf