Betriebsaufspaltung: Keine personelle Verflechtung ohne Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot des § 181 BGB
Finanzgericht Köln, 9-K-2034/14 Urteil vom 07.12.2016 Orientierungssatz: Sind die Mehrheitsgesellschafter einer Besitz-GbR nicht vom Selbstkontrahierungsverbot des § 181 BGB befreit und ist es ihnen damit rechtlich nicht möglich, das besonders bedeutsame Vermietungsverhältnis mit der Betriebs-GmbH