Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen, wenn ortsübliche Vermietungszeiten nicht feststellbar sind
Nachfolgend ein Beitrag vom 7.8.2017 von Schießl, jurisPR-SteuerR 32/2017 Anm. 3 Leitsätze 1. Für die Beurteilung der Absicht, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu erzielen, kommt es nicht darauf an, aus welchen Gründen der Steuerpflichtige