Keine Drittwirkung der ausländischen Restschuldbefreiung zugunsten des Beklagten der Gläubigeranfechtung nach dem AnfG
Nachfolgend ein Beitrag vom 18.1.2016 von Cranshaw, jurisPR-InsR 2/2016 Anm. 1 Leitsätze 1. Eine dem Schuldner erteilte Restschuldbefreiung steht der Gläubigeranfechtung jedenfalls dann nicht entgegen, wenn der Gläubiger die Anfechtungsklage bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens