Anforderungen an einen Insolvenzplan
Nachfolgend ein Beitrag vom 26.09.2016 von Wozniak, jurisPR-InsR 18/2016 Anm. 4 Leitsätze 1. Bei Planfehlern gem. § 231 Abs. 1 Nr. 2 und 3 InsO muss der planeinreichende Schuldner nicht zwingend vor Zurückweisung einen gerichtlichen