Schriftform in der Vereinssatzung – Email kann reichen
OLG Hamm - Pressemitteilung vom 14.10.2015 Schreibt eine Vereinssatzung die schriftliche Einladung zur Mitgliederversammlung vor, können die Mitglieder auch per Email eingeladen werden. Das hat der 27. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 24.09.2015 unter Aufhebung