Adoption: Erbrecht eines 1947 geborenen und als Minderjährige adoptierten Kindes
AG Köln, Beschluss vom 22. Juli 2014 – 35 VI 194/14 –, juris Orientierungssatz Wurde eine Minderjährige an Kindes statt angenommen, gelten gem. Art. 12 § 1 Abs. 1 AdoptG aber die Regeln über die Annahme Volljähriger,