- OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Juli 2014 – I-3 Wx 150/14, 3 Wx 150/14 –, juris
Leitsatz
- 1. In Verfahren, die dem FamFG unterliegen, beginnt die Beschwerdefrist eines Beteiligten, für den sich ein Verfahrensbevollmächtigter bestellt hat, mit der schriftlichen Bekanntgabe an den Verfahrensbevollmächtigten.
- 2. Die grundsätzlich zu allen das Verfahren betreffenden Prozesshandlungen berechtigende Vollmacht kann in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit auch für einzelne Verfahrenshandlungen erteilt werden.