- OLG Hamm, Beschluss vom 22. Juli 2014 – I-15 W 92/14, 15 W 92/14 –, juris
Von Carsten Oehlmann|2017-09-14T07:56:59+02:00Donnerstag, 24. Juli 2014|Kategorien: Erbrecht / Schenkung|Kommentare deaktiviert für Auslegung eines Übernahmevertrags als Erbverzicht
Ähnliche Beiträge
-
BGH zum Wegfall der Geschäftsgrundlage einer Schenkung bei Scheitern einer Lebensgemeinschaft
Dienstag, 18. Juni 2019 -
Abfindungszahlung wegen beeinträchtigender Schenkung durch Vorerben ist abzugsfähig
Freitag, 15. März 2019 -
Besondere Fristenregelung für Schenkungen unter Ehegatten bei Pflichtteilsergänzung verfassungsgemäß
Dienstag, 12. Februar 2019