Taktische Beratung von Anwälten durch pensionierte Richter ist nicht erlaubt
Leitsatz Bei der Erteilung taktischer Ratschläge nach rechtlicher Prüfung im konkreten Einzelfall durch pensionierte Richter ohne Anwaltszulassung handelt es sich nicht um ein dem Erlaubnisvorbehalt unterliegendes wissenschaftliches Gutachten, sondern um eine unbefugte Rechtdienstleistung. © Deutscher