Künftig wird es neben den 21(!) bereits bestehenden Fachanwaltsbezeichnungen auch möglich sein, den Titel als Fachanwalt für Vergaberecht zu erwerben. MAn kann über Sinn und Unsinn dieses Trends zur weiteren (vermeintlichen) Spezialisierung sicher trefflich streiten, dies insbesondere dann, wenn sich mehr und mehr Überschneidungen der einzelnen Fachanwaltsbereiche ergeben, hier signifikant u.a. mit den Bereichen des Bau- und Architektenrechts, des gewerblichen Rechtsschutzes, des Handels- und Gesellschaftsrechts und des soeben erst neu eingeführten Fachanwalts für internationales Wirtschaftsrecht.
Dieser Umstand ist jedoch bereits jetzt auch bezüglich anderer Fachanwaltschaften zu verzeichnen. Einen Fachanwalt für Steuerrecht kann und wird es beispielsweise nicht geben können ohne ausgewiesene Kenntnisse in den Bereichen des Erbrechts, des Insolvenzrechts, des Handels- und Gesellschaftsrechts, des Arbeitsrechts, des Familienrechts usw.
In der Tat erachte ich den Fachanwalt für Vergaberecht vorliegend aber als durchaus sinnvoll und notwendig. Art.2 Richtlinie 2004/18/EG lautet:
„Die öffentlichen Auftraggeber behandeln alle Wirtschaftsteilnehmer gleich und nichtdiskriminierend und gehen in transparenter Weise vor.“