Kein Widerrufsrecht mangels Verbrauchereigenschaft
Nachfolgend ein Beitrag vom 17.1.2017 von Martens, jurisPR-BKR 1/2017 Anm. 5 Leitsätze 1. Der Unternehmer, der sich für das konkrete Rechtsgeschäft auf die Schutzvorschriften des Verbraucherrechts beruft, genügt seiner Darlegungslast nicht, sofern er nur zu