Keine grenzüberschreitende Wärmedämmung für Neubauten
BGH, Pressemitteilung vom 02.06.2017 Urteil vom 2. Juni 2017- V ZR 196/16 Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass ein Grundstückseigentümer nicht nach § 16a Abs. 1 NachbG Bln eine die Grundstücksgrenze überschreitende Wärmedämmung einer Grenzwand