Familiengerichtliche Maßnahmen bei Überlassen eines Smartphones an Minderjährige und WhatsApp-Nutzung („WhatsApp II“)
Nachfolgend ein weiterer Beitrag vom 18.7.2017 von Herberger, jurisPR-FamR 14/2017 Anm. 3 Leitsätze 1. Überlassen Eltern ihrem minderjährigen Kind ein digitales "smartes" Gerät (z.B. Smartphone) zur dauernden eigenen Nutzung, so stehen sie in der Pflicht,