Haftung des Insolvenzverwalters für unternehmerische Fehlentscheidungen
nachfolgend ein Beitrag vom 31.7.2017 von Hölken, jurisPR-InsR 15/2017 Anm. 1 Leitsätze 1. Ob der Insolvenzverwalter für eine unternehmerische Fehlentscheidung haftet, ist am Insolvenzzweck der bestmöglichen Befriedigung der Insolvenzgläubiger unter Berücksichtigung der von den Insolvenzgläubigern