Nachlasssache: Bestimmung des Geschäftswerts für die Beschwerde im Erbscheinsverfahren
Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 16. Oktober 2014 – 3 Wx 104/13 –, juris Leitsatz Für die Bestimmung des Geschäftswerts der Beschwerde in Verfahren auf Erteilung eines Erbscheins ist nach den §§ 61, 40 Abs. 1 GNotKG auf