DAV begrüßt Einführung einer Berufszulassungsregelung für Immobilienmakler und Wohnungseigentumsverwalter
Der Deutsche Anwaltverein begrüßt, dass bezüglich der Wohnungseigentumsverwalter und der Immobilienmakler verbraucherschützende Vorgaben im Rahmen des Gewerberechts eingeführt werden sollen. Dies geht aus seiner aktuellen Stellungnahme Nr. 40/15 zu einem entsprechenden Referentenentwurf des BMWi hervor,