Unzulässige Gerichtsstandsvereinbarung für Klagen eines Verbrauchers aus Haustürgeschäften
Nachfolgend ein Beitrag vom 20.10.2015 von Schnauder, jurisPR-BKR 10/2015 Anm. 2 Leitsatz Vereinbarungen, in denen für Klagen eines Verbrauchers aus Haustürgeschäften ein von § 29c Abs. 1 Satz 1 ZPO abweichender Gerichtsstand bestimmt wird, sind nach