Mobiltelefon im Auto: Auch Nutzung als Navigationshilfe oder zur Internetrecherche fällt unter das Verbot
Beschluss des 1. Senats für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts Hamm vom 15.01.2015 (1 RBs 232/14) Der 1. Senat für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts Hamm bestätigt die obergerichtliche Rechtsprechung, nach der § 23 Abs. 1a der Straßenverkehrsordnung (StVO)