Gebrauchtwagenkauf – falscher Tachostand
OLG Oldenburg, Pressemitteilung vom 10.7.2017 Leider kommt es bei Gebrauchtwagenkäufen immer wieder vor, dass der Tachostand nicht der tatsächlichen Laufleistung entspricht. Über die Frage, welche Rechte einem Käufer dann zustehen, hatte jetzt der 1. Senat