Lüdinghausen/Berlin (DAV). Fahrzeugreifen müssen sicher sein. Sind sie das nicht, riskiert man ein Bußgeld. Diese Erfahrung musste auch ein Lkw-Fahrer machen. Bei ihm fehlte an einem Reifen Gummi, das Drahtgeflecht war schon zu sehen. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Lüdinghausen vom 25. Januar 2016 (AZ: 19 OWi-89 Js 2406/15-219/15), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.
Der Lkw-Fahrer wurde auf der Autobahn angehalten. Die Kontrolle der Polizei ergab einen Reifenschaden am hinteren rechten Reifen des Anhängers. Dort fehlte ein Gummistück, und das Drahtgeflecht war sichtbar. Die Polizei untersagte dem Mann die Weiterfahrt. Er fuhr dennoch weiter und wurde erneut von der Polizei angehalten. Gegen die Geldbuße von 170 Euro wehrte er sich erfolglos.
Ein vom Gericht beauftragter Sachverständiger kam zu dem Schluss, dass der Reifen nicht mehr verkehrssicher war. Das Problem sei bei offenliegender Grundstruktur des Reifens die Möglichkeit, dass Feuchtigkeit und Schmutz eindrängen. Dies führe zu Korrosion des Trägergeflechts und Ablösung des übrigen Gummis. Die Erhöhung der Geldbuße von 80 Euro bei Verstoß gegen Reifenvorschriften sei angemessen, da er gegen die Weisung der Polizei, nicht weiterzufahren, verstoßen habe.
Quelle: DAV-News vom 26.6.2017