BGH, Pressemitteilung vom 09.12.2020
Der VI. Zivilsenat hat den Termin zur mündlichen Verhandlung (siehe dazu Pressemitteilung 129/2020) aufgehoben, da der klagende Fahrzeugkäufer die Revision zurückgenommen hat.
In dem Verfahren ging es um Schadensersatzansprüche eines Fahrzeugkäufers gegen einen Fahrzeughersteller. Der klagende Käufer hatte geltend gemacht, das von der beklagten Daimler AG hergestellte Fahrzeug weise eine unzulässige Abschalteinrichtung in Gestalt eines sogenannten „Thermofensters“ auf.
Ein Verfahren mit ähnlicher rechtlicher Problematik wird am 9. März 2021, 11.30 Uhr verhandelt (siehe dazu Pressemitteilung 157/2020).
Karlsruhe, den 9. Dezember 2020
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