Schmerzensgeld auch für Verletzungen bei rechtmäßigen Behördenmaßnahmen möglich
BGH, Pressemitteilung vom 11.09.2017 Urteil vom 7. September 2017 - III ZR 71/17 Der für das Recht der öffentlich-rechtlichen Ersatzleistungen zuständige III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der Anspruch auf Entschädigung für hoheitliche Eingriffe