Entstehung der Erbschaftsteuer bei betagtem Barvermächtnis
BFH, Beschluss vom 14. Mai 2014 – II B 82/13 –, juris Orientierungssatz NV: Ein Vermächtnisanspruch, dessen Entstehung nicht aufschiebend bedingt oder befristet ist und der mit Vollendung des 21. Lebensjahres des Vermächtnisnehmers fällig wird, führt bereits