Die 5. Strafkammer (Wirtschaftsstrafkammer) des Landgerichts München II hat am 13.03.2014 im Verfahren gegen Ulrich H. das Urteil verkündet. Der Angeklagte wurde wegen sieben Fällen der Steuerhinterziehung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren 6 Monaten verurteilt.
Das Gericht hat in der Urteilsbegründung ausgeführt, dass nach seiner Auffassung die vom Angeklagten am 17.01.2013 eingereichte Selbstanzeige unvollständig und damit unwirksam war. Gleichwohl hat es die unwirksame Selbstanzeige bei der Strafzumessung ebenso zugunsten des Angeklagten gewürdigt, wie dessen weitergehendes Geständnis in der Hauptverhandlung.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Staatsanwaltschaft und dem Angeklagten steht das Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof offen. Diese müsste binnen einer Woche ab dem heutigen Tag eingelegt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Titz
RiOLG bei dem OLG München
Leiterin der Justizpressestelle bei dem Oberlandesgericht München
(Pressemitteilung vom 13.03.2014)
Anmerkung: Seitens der Verteidigung wurde Rechtsmittelverzicht gegen das Urteil erklärt, dieses ist damit inzwischen rechtskräftig.