Gewerbesteuerliche Hinzurechnung bei Zwischenvermietung
Bundesfinanzhof, IV-R-55/10 Urteil vom 08.12.2016 Zur Veröffentlichung im Bundessteuerblatt Teil II vorgesehen Für allgemein anwendbar erklärt durch BMF am 19. 6. 2017 Leitsatz: Die Hinzurechnung verausgabter Miet- und Pachtzinsen nach § 8 Nr. 1 Buchst.