Beweisverwertungsverbot bei verdeckten Videoaufnahmen?
Nachfolgend ein Beitrag vom 5.7.2017 von Sixtus, jurisPR-ArbR 27/2017 Anm. 5 Leitsatz Die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von personenbezogenen Daten zur Aufdeckung von Straftaten gemäß § 32 Abs. 1 Satz 2 BDSG setzt lediglich einen