Austausch der Fluggesellschaft – Auswirkung auf Fluggastrechte
München/Berlin (DAV). Die EU-Fluggastrechteverordnung gibt den Reisenden umfassende Rechte. Jedoch muss beachtet werden, dass diese nur für Flüge gilt, die mit EU-Airlines durchgeführt werden. Ein Austausch kann dann folgenschwere Folgen haben, informiert die Deutsche Anwaltauskunft.