Wirtschaftliches Eigentum an einem Mitunternehmeranteil
Nachfolgend ein Beitrag vom 3.9.2018 von Steinhauff, jurisPR-SteuerR 35/2018 Anm. 1 Leitsatz Dem Erwerber eines Anteils an einer Personengesellschaft kann die Mitunternehmerstellung bereits vor der zivilrechtlichen Übertragung des Gesellschaftsanteils zuzurechnen sein. Voraussetzung dafür ist,