Wechselbezüglichkeit der Schlusserbeneinsetzung der einseitigen Abkömmlinge eines Ehegatten
Nachfolgend ein Beitrag vom 17.1.2017 von Podewils, jurisPR-FamR 1/2017 Anm. 1 Orientierungssatz zur Anmerkung Die Einsetzung der einseitigen Abkömmlinge eines der Eheleute kann wechselbezüglich sein. Entscheidend ist der durch Auslegung ermittelbare Wille beider Eheleute. A.