Schriftform für Elternzeitverlangen
Nachfolgend ein Beitrag vom 14.09.2016 von Göhle-Sander, jurisPR-ArbR 37/2016 Anm. 1 Orientierungssatz zur Anmerkung Ein Elternzeitverlangen per Telefax oder E-Mail wahrt nicht die von § 16 Abs. 1 Satz 1 BEEG vorgeschriebene Schriftlichkeit der Erklärung.