Indizwirkung der Gemeinnützigkeitsanerkennung bei Vereinen
Nachfolgend ein Beitrag vom 7.7.2017 von Zwade, jurisPR-BGHZivilR 13/2017 Anm. 1 Leitsatz Die Anerkennung eines Vereins als gemeinnützig im Sinne der §§ 51 ff. AO hat Indizwirkung dafür, dass er nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb