Ersatzerben: Unwirksamkeitsfolge des § 2077 Abs. 1 BGB als Unterfall von § 2096 BGB
Nachfolgend ein Beitrag vom 10.11.2105 von Podewils, jurisPR-FamR 23/2015 Anm. 1 Orientierungssätze 1. Die Unwirksamkeit einer letztwilligen Verfügung zugunsten des Ehepartners aufgrund des § 2077 Abs. 1 BGB wegen Auflösung der Ehe vor dem Tod des