Selbsthilferecht des Minderheitsgesellschafters einer GmbH
Nachfolgend ein Beitrag vom 28.10.2016 von Hippeli, jurisPR-HaGesR 10/2016 Anm. 4 Leitsätze 1. Das Selbsthilferecht des Minderheitengesellschafters einer GmbH nach § 50 Abs. 3 Satz 1 GmbHG ist erst dann verbraucht, wenn in einer beschlussfähigen