Schwarzenbek/Berlin (DAV). Wer aus einer Einfahrt auf die Straße einbiegen will, muss besonders vorsichtig sein. Man darf den Straßenverkehr nicht gefährden. Bei einem Unfall haftet sonst der ausfahrende Fahrer. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Schwarzenbek vom 13. Juni 2016 (AZ: 2 C 741/15) hervor, wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.

Die Fahrerin wollte aus einer Einfahrt nach links auf eine Straße fahren. Der von rechts kommende Autofahrer musste eine Vollbremsung machen und wich auf den Bordstein aus. Dabei wurden seine rechten Reifen ebenso beschädigt wie der vordere Stoßfänger. Der Mann meinte, er habe ausweichen müssen, da die Frau ‚einfach so’ auf die Straße eingefahren sei. Es war ein Schaden in Höhe von rund 2.700 Euro entstanden, den er ersetzt bekommen wollte.

Vor Gericht sagte die Autofahrerin, sie habe mit ihren Rädern noch vor der Mittellinie der Straße angehalten. Der andere Fahrer hätte also ohne Probleme vorbeifahren können und nicht ausweichen müssen.

Das Gericht gab diesem jedoch Recht. Die Fahrerin habe den „Beweis des ersten Anscheins“ nicht widerlegen können. Danach spreche alles dafür, dass die Ausfahrende schuld sei. Der Zeugin der Autofahrerin glaubte das Gericht nicht, da sie sich widersprach und nicht alle Einzelheiten wiedergeben konnte.

Wer auf eine Straße einfahre, müsse sich grundsätzlich so verhalten, dass die anderen Verkehrsteilnehmer gefahrlos vorbeifahren könnten. Hier habe der Fahrer allerdings eine Vollbremsung und ein Ausweichmanöver einleiten müssen. Daher hafte die Frau zu 100 Prozent. Auch die Rechtsanwaltskosten des Klägers musste sie voll erstatten.

Information: www.verkehrsrecht.de

DAV, Pressemitteilung vom