Zivilprozessuale Verwertbarkeit von Videoaufzeichnungen des Verkehrsraums durch sog. Dashcams

Nachfolgend ein Beitrag vom 31.8.2018 von Kunkel/Kunkel, jurisPR-Compl 4/2018 Anm. 4 Leitsätze 1. Die permanente und anlasslose Aufzeichnung des Verkehrsgeschehens ist mit den datenschutzrechtlichen Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes nicht vereinbar. 2. Die Verwertung von sog.