Haftung von Versicherungsmaklern bei unvollständigen Angaben des Kunden
Das OLG Braunschweig hat festgestellt, dass ein Versicherungsmakler nicht haftet, wenn sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass ein Kunde Fragen zu seiner Gesundheit in einem Versicherungsantrag unvollständig oder falsch beantwortet hat. In dem Fall