Beleidigung durch die Bezeichnung von Polizeibeamten als „Bullen“
Nachfolgend ein Beitrag vom 19.12.2018 von Bertlings, jurisPR-StrafR 25/2018 Anm. 5 Orientierungssatz Die Bezeichnung von Polizeibeamten als „Bullen“ stellt sich lediglich als ein umgangssprachliches Synonym für „Polizeibeamter“ dar und beinhaltet nicht in jedem Fall