Aufhebung von Untersuchungshaftbefehlen wegen Verletzung des Beschleunigungsgebotes nach dem Ersturteil
Nachfolgend ein Beitrag vom 21.11.2018 von Rinklin, jurisPR-StrafR 23/2018 Anm. 4 Leitsätze 1. Das besondere Beschleunigungsgebot in Haftsachen beansprucht auch nach Erlass eines erstinstanzlichen Urteils weiterhin Geltung, wobei sich der Maßstab zugunsten des Gewichtes