Vernichtung von Akten ist keine Entschuldigung
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, 5-K-1154/13 Mit Urteil vom 16. Juni 2015 (Az. 5 K 1154/13) hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (FG) entschieden, dass sich ein Finanzamt (u. a.) nicht darauf berufen kann, archivierte Unterlagen seien bereits vernichtet worden.