Zutreffende Information des Anlegers über Weichkosten im Prospekt eines geschlossenen Immobilienfonds bei Ermittelbarkeit mittels eines einfachen Rechenschritts
Nachfolgend ein Beitrag vom 27.09.2016 von Hippeli, jurisPR-HaGesR 9/2016 Anm. 6 Leitsatz Der Prospekt eines geschlossenen Immobilienfonds informiert den Anlageinteressenten zutreffend über den Anteil der Kosten, die nicht in das Fondsgrundstück fließen (sog. Weichkosten), wenn