Rückabwicklung der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften
Nachfolgend ein Beitrag vom 10.7.2017 von Schießl, jurisPR-SteuerR 28/2017 Anm. 4 Leitsatz Die Rückabwicklung eines noch nicht beiderseits vollständig erfüllten Kaufvertrags ist aus der Sicht des früheren Veräußerers keine Anschaffung der zurückübertragenen Anteile, sondern sie