Aufhebung der Verfahrenskostenhilfe bei unterlassener Meldung des Wohnsitzwechsels
Nachfolgend ein Beitrag vom 25.10.2016 von Viefhues, jurisPR-FamR 22/2016 Anm. 1 Leitsatz Teilt die Partei, der Prozesskostenhilfe (Verfahrenskostenhilfe) bewilligt worden ist, dem Gericht entgegen § 120a Abs. 2 Satz 1 ZPO eine Änderung ihrer Anschrift